Bedrohung und Beleidigung gegenüber Kollegen kann zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen
Wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, stört den Betriebsfrieden und riskiert eine fristlose Kündigung. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits einmal vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber gleichwohl nicht abgestellt wurde. Entsprechendes hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein– Aktenzeichen 3 Sa 224/09 (Meldung vom 19.01.2010) |
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