Keine Arbeitszeitgutschrift für das An- und Ablegen der Polizeiuniform
Im Polizeidienst gehören Rüstzeiten, d.h. die Zeiten, in denen ein Polizeibeamter seine Uniform anlegt und persönlich zugeteilte Ausrüstung vor dem Dienstbeginn aufnimmt, nicht zum Dienst im Sinne des beamtenrechtlichen Arbeitszeitrechts. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil entschieden. VG Karlsruhe (11 K 3998/08) (Meldung vom 16.02.2010) |
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