Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Studiengebühren für den Besuch einer (privaten) Hochschule nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind. BFH VI R 63/08 (Meldung vom 25.02.2010) |
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