Brand eines Mähdreschers: Halter muss Feuerwehrkosten erstatten
Feuerwehrkosten, die durch den Brand eines Mähdreschers entstanden sind, muss der Halter der Maschine erstatten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Verwaltungsgericht Neustadt – 5 K 997/09.NW – (Meldung vom 30.06.2010) |
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