Kein Schadensersatz bei einem in Suizidabsicht herbeigeführten Unfall
Die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrers tritt nicht ein für vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Das gilt auch dann, wenn jemand in Suizidabsicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeug einen Unfall herbeiführt. Hintergrund war folgender Sachverhalt: Einem LKW-Fahrer kam im Oberlandesgericht Oldenburg (6 U 143/09) (Meldung vom 02.12.2009) |
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