Umweg zum Tanken gehört nicht zum direkten Arbeitsweg: Berufsgenossenschaft zahlt bei Unfall nicht
Der 47-jährige Kläger hatte den Heimweg von der Arbeit mit seinem Motor¬rad verlassen, um zu tanken. Bevor er den direkten Weg wieder erreichte, stürzte er nach einer Vollbremsung und zog sich dabei verschiedene Verletzungen zu, weswegen er für die Dauer von 3 Monaten arbeitsunfähig war. Sozialgericht Detmold – S 14 U 3/09 (Meldung vom 08.12.2009) |
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