Der Weg zur Arbeit: Unfälle genießen nur unter engen Voraussetzungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz
Eine 51-jährige Altenpflegerin wollte sich an einem Morgen im Februar 2008 auf den Weg zur Arbeit machen. Vor ihrer Garage, in der sie ihr eigenes Auto geparkt hatte, stand der Pkw ihres Sohnes, der mit ihr in einem Haus lebt. Sie holte sich einen Ersatzschlüssel und parkte den Wagen ihres Sohnes um. Da sie offensichtlich vergessen hatte, bei abschüssiger Garagenauffahrt die Handbremse anzuziehen, wurde sie unmittelbar nach dem Verlassen des Fahrzeugs von der noch offenen Fahrzeugtür erfasst, zu Boden geworfen und von dem Vorderrad des Autos im Bereich des linken Knies überrollt. Sie erlitt hierbei eine komplexe Schädigung des Kniegelenks.< Sozialgericht Detmold – S 14 U 74/09 (Meldung vom 15.12.2009) |
|||||



