Verfassungsbeschwerde gegen "Blitzer" erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hält den Einsatz von sogenannten „Blitzern“ im Straßenverkehr für verfassungsgerichtlich unbedenklich. Dies geht aus folgender aktueller Entscheidung hervor: Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die BVerfGE 2 BvR 759/10 (Meldung vom 21.07.2010) |
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