Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Der Empfängername, der Wohnort und die Höhe der Agrarsubvention aus Mitteln der EU dürfen auch in Deutschland vorläufig weiter im Internet veröffentlicht werden. Dies hat der das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren durch Beschluss entschieden und damit die gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt. OVG NRW Az.: 16 B 485/09 (Meldung vom 27.04.2009) |
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