Schutz des Datenbankherstellers gegen Entnahme von Daten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Datenbankhersteller verbieten kann, Änderungen seiner Datenbank in einem Datenabgleich zu erfassen und für ein Wettbewerbsprodukt zu nutzen. BGH – I ZR 191/05 – (Meldung vom 07.05.2009) |
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