BGH zur Verwendung fremder Fotos für Rezeptsammlung im Internet
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber einer Rezeptsammlung im Internet dafür haften kann, wenn Internetnutzer widerrechtlich Fotos von Kochrezepten auf seine Internetseite hochladen. BGH – I ZR 166/07 – (Meldung vom 18.11.2009) |
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