Kauf eines Computers beim Discounter...
Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zu Stande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen insoweit keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts. So hat das Amtsgericht München entschieden. Im September 2007 kaufte ein Kunde eines Discounters bei diesem ein Notebook für 699 Euro. Dem Gerät lag ein Garantievertrag der Herstellerin bei, wodurch diese sich im Falle eines Mangels zum Austausch oder Reparatur verpflichtete. AG München AZ 121 C 22939/09 (Meldung vom 18.08.2010) |
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