"Riesterzulage" für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem Altersvorsorgevertrag
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei der sog. Riesterrente ein nur mittelbar zulageberechtigter Ehegatte lediglich dann einen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage hat, wenn er einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Das Bestehen einer eigenen betrieblichen Altersversorgung reicht in einem solchen Fall nicht aus. BFH X R 33/07 (Meldung vom 14.10.2009) |
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