Kein Unterhaltsvorschuss für Kinder in Mallorca
Kinder, welche bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca/Spanien leben, haben gegenüber der zuständigen deutschen Behörde keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Aktenzeichen: 7 A 10994/09.OVG (Meldung vom 02.03.2010) |
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