Streiten Eltern über die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, darf ein Gericht in der Sachfrage keine Entscheidung treffen
Gehören getrennt lebende Eltern verschiedenen Glaubensrichtungen an und können sie sich nicht darüber verständigen, ob ihr gemeinsames Kind der einen oder anderen Glaubensgemeinschaft angehören soll, darf das Gericht keinem Elternteil in der Sachfrage Recht geben. Es muss anhand sorgerechtlicher Kriterien entscheiden, welcher Elternteil Das Amtsgericht hatte den Antrag des Vaters zurückgewiesen mit der Oberlandesgericht Oldenburg (13 UF 8/10) (Meldung vom 24.03.2010) |
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