Keine Berücksichtigung fiktiver Unterhaltsansprüche beim Kindergeld!
Fiktive Unterhaltsansprüche sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden. FG Münster (11 K 2790/09 Kg) (Meldung vom 22.07.2010) |
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