Kosten für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Adoptionskosten keine außergewöhnlichen Belastungen sind. Es hat die Klage eines Ehepaars abgewiesen, das Kosten für die Adoption eines Kindes in Höhe von 8.560 € als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht hatte. FG Baden-Württemberg (Aktenzeichen 6 K 1880/10) (Meldung vom 17.01.2012) |
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