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Erben/Vererben


Tod nach Einbruchdiebstahl: Witwe erhält keine Opferentschädigung




Verstirbt ein Hauseigentümer nach einem Einbruch, bei dem kein unmittelbarer Kontakt mit dem Täter stattgefunden hat, an den Folgen eines Schlaganfalls, erhält die Witwe keine staatliche Opferentschädigung.

(Meldung vom 08.03.2010)


Keine Urnenbeisetzung auf Privatgrundstück




Der bloße Wunsch, auf dem eigenen Grundstück bestattet zu werden, rechtfertigt auch für die Beisetzung von Urnen keine Ausnahme vom Friedhofszwang. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

(Meldung vom 22.02.2010)


Übernahme von Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger




Der Ehemann der Klägerin verstarb im Jahre 2007 im Alter von 58 Jahren; zu diesem Zeitpunkt bezog die Klägerin Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeit¬suchende (SGB II). Auf Grund einer landesrechtlichen Regelung war sie, obwohl sie wie die Mutter des Ver¬storbenen das Erbe ausgeschlagen hatte, verpflichtet, für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen.

(Meldung vom 13.01.2010)


Keine Urnenbeisetzung im eigenen Garten




Die Genehmigung eines privaten Bestattungsplatzes für eine Urne kommt nur in Betracht, wenn ein berechtigtes Bedürfnis (atypische Gegebenheit oder Härtefall) nachgewiesen wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

(Meldung vom 06.01.2010)


Zur Verjährung von Ansprüchen gegen andere Miterben




Wird ein Erbe nach Verteilung des Nachlasses von einem Pflichtteilsberechtigten auf Auszahlung seines Pflichtteils in Anspruch genommen, so kann der in Anspruch genommene Erbe von den anderen Miterben auch noch 10 Jahre nach dem Erbfall anteiligen Ausgleich verlangen.

(Meldung vom 23.07.2009)


Anrechnung unangemessener Bestattungsvorsorge bei Sozialhilfebezug




Der Sozialhilfeträger muss Heimpflegekosten nicht übernehmen, wenn der Pflegebedürftige mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag schließt, der eine unangemessen hohe Treuhandeinzahlung beinhaltet.

(Meldung vom 16.07.2009)


Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger




Das Sozialgericht Speyer hat entschieden, dass dem Anspruch einer mittellosen Erbin gegen den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Bestattungskosten ihres verstorbenen Ehemannes nicht entgegen gehalten werden kann, dass Abkömmlinge des Verstorbenen vorhanden seien, die im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Verstorbenen für die Bestattungskosten aufzukommen haben.

(Meldung vom 17.12.2008)


Die Erhebung einer Gebühr für die zukünftige Entfernung eines Grabes ist rechtmäßig




Die Erhebung einer Gebühr für die zukünftige Entfernung eines Grabes ist nicht zu beanstanden. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier

(Meldung vom 03.07.2008)


Sofortige Bestattung eines aufgefundenen Leichnams kann gegen Menschenwürde verstoßen




Nach dem Auffinden eines Leichnams muss ein Ordnungsamt mit Nachdruck versuchen, die Angehörigen zu ermitteln und zu benachrichtigen, bevor es die Bestattung anordnet. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.

(Meldung vom 13.05.2008)


Sozialhilfe zahlt einfache Bestattung




Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen für eine einfache ortsübliche Beerdigung von Angehörigen entstehen, soweit diese Kosten von Dritten nicht zu ersetzen sind.

(Meldung vom 07.05.2008)


Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung




Dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner eines Beamten steht kein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.

(Meldung vom 18.02.2008)


Angehöriger muss Behörde Kosten für Trauerfeier nicht erstatten




Wird die Bestattung behördlich veranlasst, weil kein Angehöriger dafür sorgt, kann die Behörde von den bestattungspflichtigen Angehörigen nur die Kosten verlangen, die für die Bestattung als solche nötig waren; die Kosten für eine Trauerfeier kann sie demgegenüber nicht fordern.

(Meldung vom 09.01.2008)


Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich




Stirbt ein gesetzlichen Rentenversicherter vor Ablauf von einem Jahr seit der Heirat, hat der Ehegatte nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Vielmehr wird vermutet, dass Zweck der Heirat die Versorgung mit einer Rente war. Allerdings kann diese gesetzliche Vermutung im Einzelfall widerlegt werden.

(Meldung vom 26.11.2007)


Hinterbliebenenrente auch bei ungeklärtem Todessturz




Wurde nicht abschließend geklärt, ob ein Arbeitsunfall oder eine Selbsttötung beim Versicherten vorliegt, steht der Witwe des Hinterbliebenen eine Rente zu. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil.

(Meldung vom 06.09.2007)


Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten




Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Ehegatten in die Steuerklasse I eingeordnet und unterliegen damit den niedrigsten Steuersätzen. Ehegatten kommen ferner in den Genuss des höchsten Freibetrages von 307 000 Euro und haben Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag. Für eingetragene Lebenspartner gelten diese Regelungen jedoch nicht.

(Meldung vom 15.08.2007)