Keine Urnenbeisetzung auf Privatgrundstück
Der bloße Wunsch, auf dem eigenen Grundstück bestattet zu werden, rechtfertigt auch für die Beisetzung von Urnen keine Ausnahme vom Friedhofszwang. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Aktenzeichen: 7 A 11390/09.OVG (Meldung vom 22.02.2010) |
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