Tod nach Einbruchdiebstahl: Witwe erhält keine Opferentschädigung
Verstirbt ein Hauseigentümer nach einem Einbruch, bei dem kein unmittelbarer Kontakt mit dem Täter stattgefunden hat, an den Folgen eines Schlaganfalls, erhält die Witwe keine staatliche Opferentschädigung. Sozialgericht Dortmund S 18 VG 18/09 (Meldung vom 08.03.2010) |
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