Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten
Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Ehegatten in die Steuerklasse I eingeordnet und unterliegen damit den niedrigsten Steuersätzen. Ehegatten kommen ferner in den Genuss des höchsten Freibetrages von 307 000 Euro und haben Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag. Für eingetragene Lebenspartner gelten diese Regelungen jedoch nicht. Eingetragene Lebenspartner haben auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen einen Anspruch darauf, bei der Erbschaftsteuer wie Ehegatten behandelt zu werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. BFH AZ.: II R 56/05 - (Meldung vom 15.08.2007) |
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