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Gesundheit/Medizin


Bloße Selbstüberschätzung macht Ärztin nicht zwingend unzuverlässig




Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die aufschiebende Wirkung der Klage einer Ärztin und Hebamme gegen die Anordnung des Ruhens ihrer Approbation als Ärztin angeordnet.

(Meldung vom 31.01.2012)


Alkoholsucht rechtfertigt vorläufiges Ruhen der ärztlichen Zulassung




Die zuständige Aufsichtsbehörde darf bei Bestehen einer Alkoholabhängigkeit, die zu Kontrollverlusten und damit einer Gefährdung der Patienten führt, sofort vollziehbar das vorläufige Ruhen der ärztlichen Approbation anordnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

(Meldung vom 25.01.2012)


Arzt kann auf stationäre Behandlung bestehen




Vereinbaren ein Arzt und ein Patient eine ambulante Operation und erfährt der Arzt am Tag der Operation, dass eine häusliche Nachbetreuung nicht gewährleistet ist, kann er auf einer stationären Behandlung bestehen. Ein Schadenersatzanspruch, etwa wegen Verdienstausfall, besteht nicht.

(Meldung vom 13.12.2011)


Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine Krankheitskostenversicherung




Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der seit dem 1. Januar 2009 geltende § 206 Abs. 1 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)* nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages, der eine Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausschließt.

(Meldung vom 08.12.2011)


Heimaufenthalt allein trennt Ehegatten nicht




Sozialhilfe zur Pflege wird nur geleistet, soweit den Pflegebedürftigen oder deren Ehegatten bzw. Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die Pflegekosten zu tragen. Ein Ehegatte oder Lebenspartner kann jedoch nicht herangezogen werden, wenn er vom Pflegebedürftigen getrennt lebt. Allein aus der Unterbringung in einem Pflegeheim folgt eine Trennung allerdings nicht.

(Meldung vom 07.12.2011)


Private Krankenversicherung zahlt nicht alles




Manchmal bleiben die Leistungen einer privaten Krankenversicherung hinter den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat die Klage einer 90 Jahre alten Dame zurückgewiesen, die von ihrer privaten Krankenversicherung die Kosten für die Gabe von ärztlich verordneten Medikamenten erstattet haben wollte.

(Meldung vom 05.12.2011)


Kein Versicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag




Wer einen Arbeitsvertrag allein zur Absicherung gegen Krankheit abschließt, handelt rechtsmissbräuchlich und wird nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse.

(Meldung vom 29.11.2011)


Keine Unfallrente ohne Versicherungsschutz




Ein selbstständiger Baumaschinenhändler verlor durch einen abgerutschten Schraubenzieher beim Montieren eines Rolladens ein Auge. Kurz vorher hatte ihm seine private Krankenversicherung fristlos gekündigt.

(Meldung vom 28.11.2011)


Sturz im Fußballstadion – Zum Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers während seiner Pause




Leistungen wegen eines Arbeitsunfalls erhält nur, wer in seiner versicherten Tätigkeit verunglückt ist. Unfälle im privaten Bereich sind nicht versichert. Diese Abgrenzung gestaltet sich in den jeweiligen Randbereichen oft nicht einfach. Erhält ein Busfahrer, der in seiner Pause ein Fußballspiel angesehen hatte und auf dem Rückweg zu seinem Bus verunglückt eine Entschädigung? Über diesen Fall hatte das Bayerische Landessozialgericht zu entscheiden.

(Meldung vom 21.11.2011)


Selbstverstümmelung nicht erwiesen – Unfallversicherung muss zahlen!




Ein Unfallversicherer muss für den Verlust eines Daumens die vereinbarte Versicherungsleistung in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil entschieden und damit den Einwand der Versicherung zurückgewiesen, dass eine freiwillige Selbstverstümmelung vorliege.

(Meldung vom 16.11.2011)


Frist versäumt - Krankenkasse muss zahlen




Die Krankenkasse darf die Bezahlung einer nicht notwendigen Behandlung im Krankenhaus nur dann verweigern, wenn sie die Prüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Rechnung eingeleitet hat.

(Meldung vom 07.11.2011)


Keine Beihilfe für medizinische Behandlungen durch Angestellte in der Praxis eines nahen Angehörigen




Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Beihilfe, wenn er im Betrieb seines nahen Angehörigen von Angestellten behandelt worden ist und der Angehörige als Inhaber der Praxis die Honorarforderung geltend macht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

(Meldung vom 04.10.2011)


Selbstbestimmung behinderter Menschen hat Vorrang




Eine Krankenkasse kann ein notwendiges Hilfsmittel nicht mit der Begründung ablehnen, der entsprechende Bedarf könne auch durch Pflegekräfte gedeckt werden. Das Landessozialgericht entschied in einem aktuell veröffentlichten Beschluss abweichend von der Ausgangsentscheidung des Sozialgerichts Speyer, dass dies mit dem Grundsatz der Selbstbestimmung aus dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) nicht zu vereinbaren ist.

(Meldung vom 26.09.2011)


Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben




Gemeinsames Handeln der gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen unterliegt nicht der Kartellaufsicht. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist insoweit nicht anwendbar. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

(Meldung vom 19.09.2011)


Geringfügige Hilfeleistung nicht gesetzlich unfallversichert




Arbeitnehmern sind während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Personen, die wie Arbeitnehmer tätig sind. Geringfügige und selbstverständliche Hilfe aus Gefälligkeit steht hingegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

(Meldung vom 15.09.2011)