Keine "Anti-Baby-Pille" nur zur Aknebehandlung: Arzt muss Regress leisten
Ein Arzt, der die Anti-Baby-Pille nur zur Behandlung von Akne verordnet hat, muss Regress an die gesetzliche Krankenkasse leisten. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf auf die Klage eines Frauenarztes aus Euskirchen entschieden. Sozialgericht Düsseldorf - Az.: S 14 KA 166/07 - (Meldung vom 08.10.2009) |
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