Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) ließ in einer aktuellen Entscheidung die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert blieb dabei außer Betracht. BFH VI R 7/09 (Meldung vom 11.01.2010) |
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