Private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern: ARGEN müssen Beiträge in voller Höhe übernehmen
Die ARGEN müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern voll übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf in zwei Verfahren von Arbeitslosengeld-II-Beziehern aus Düsseldorf und Grefrath entschieden. Sozialgericht Düsseldorf - Az. S 29 AS 547/10; - Az. S 29 AS 412/10 (Meldung vom 02.08.2010) |
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