Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei Klageverfahren selbständiger Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Abgabe von Arzneimitteln mittels sog. Apothekenterminals im Wesentlichen für unzulässig erklärt. BVerwG 3 C 30.09 und 3 C 31.09 - (Meldung vom 10.08.2010) |
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