Ein kürzeres Bein nach OP ist kein Behandlungsfehler
Bei einer Hüftgelenkoperation kann es zu einer Beinlängendifferenz von 1 bis 1,5 cm kommen. Ein Behandlungsfehler liegt dann nicht vor, insbesondere wenn während der Operation eine Beinlängenkontrolle erfolgte. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München. Der spätere Beklagte wurde im November 2003 am rechten Hüftgelenk operiert. Dafürwurden ihm vom operierenden Arzt 2845,49 Euro in Rechnung gestellt. Der Patient bezahlte allerdings nicht. Schließlich sei nach der Operation sein rechtes Bein 1,5 cm kürzer als das linke. Die Operation sei daher nicht kunstgerecht ausgeführt. Dem widersprach der Operateur. Er habe die Beinlänge während der Operation überprüft und sich nichts zuschulden kommen lassen. Nachdem der Patient immer noch nicht zahlte, erhob der Arzt Klage vor dem AG München.
AG München AZ 154C 24159/04 (Meldung vom 23.07.2009) |
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