Keine Eigenheimzulage bei nur formal unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an die Mutter
Ein Steuerpflichtiger hat Anspruch auf Eigenheimzulage für eine von ihm erworbene oder errichtete Wohnung, wenn er sie selbst nutzt oder unentgeltlich an einen Angehörigen überlässt, nicht aber, wenn er sie an einen Angehörigen vermietet. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entfällt aber nicht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eines Mietverhältnisses, sondern auch dann, wenn der Angehörige überhaupt Zahlungen an den Wohnungseigentümer leistet, die mit der Wohnungsüberlassung zusammenhängen, wie sich aus einem Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ergibt. Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 11 V 11151/09) (Meldung vom 09.03.2010) |
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