Amphetamin in Hosentasche - Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem Drogenscreening
Wegen seiner Weigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin in seiner Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde einem Mann aus Rheinhessen zu Recht mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in folgendem Eilverfahren entschieden: Bei einer Personenkontrolle am Haupteingang eines Campingplatzes fand die Polizei in der Hosentasche des Antragstellers ein Tütchen mit einer Kapsel, die 0,3 g Amphetamin enthielt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller auf, innerhalb von zwei Tagen ein Drogenscreening erstellen zu lassen. Nachdem der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis. Verwaltungsgericht Mainz AZ 3 L 69/10.MZ (Meldung vom 11.03.2010) |
|||||



