Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kreditinstitute nicht verpflichtet sind, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung zu stellen. BGH XI ZR 186/09, 187/09, 188/09 und 190/09 (Meldung vom 01.03.2010) |
|||||



