Der lange Flug – Rücktritt vom Reisevertrag!
Eine Verlängerung der Flugzeit bei einem Langstreckenflug um 5 Stunden ist eine wesentliche Änderung der Reiseleistung, die zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn durch die Vorverlagerung der Abreisezeit der Reisende eine weitere Nacht verliert. Das stellte das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil fest.
AG München AZ 212 C 1623/09 (Meldung vom 09.03.2010) |
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