Kein Hochdruckreiniger am Sonntag
Wenn an Sonn- und Feiertagen eine Autowaschanlage nicht betrieben werden darf, erfasst dieses Verbot auch den Hochdruckreiniger auf dem Vorwaschplatz. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden und damit den Antrag eines Autowaschanlagebetreibers gegen die Gemeinde Rastede zurückgewiesen. Verwaltungsgericht Oldenburg (12 B 970/10) (Meldung vom 01.06.2010) |
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