Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009
Aus Sicht des Finanzgerichts Münster bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der auf 1.200 EUR heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt. Finanzgericht Münster (10 V 4132/09 E) (Meldung vom 18.01.2010) |
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