BFH erweitert Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen geändert und deshalb Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen. BFH GrS 1/06 (Meldung vom 25.01.2010) |
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