Kreditinstitut muss auf ein gekündigtes Girokonto überwiesene unberechtigte Steuererstattung nicht zurückerstatten
Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) einem Kreditinstitut Recht gegeben, das sich geweigert hatte, dem Finanzamt (FA) einen Betrag zurückzuzahlen, der als Steuererstattung auf ein von der Bank bereits gekündigtes Konto eines Kunden überwiesen worden war. Die Bank hatte den Betrag zunächst auf diesem Konto verbucht, dann auf einem internen Verrechnungskonto hinterlegt und ihn später auf entsprechende Anforderung an den Insolvenzverwalter ihres früheren Kunden ausgezahlt. BFH VII R 6/09 (Meldung vom 28.01.2010) |
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