Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug
Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Finanzgericht Köln (12 K 4176/07) (Meldung vom 10.02.2010) |
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