BFH: Keine Versicherungsteuer auf Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Schadenszahlungen und Regulierungskosten, die ein Versicherungsnehmer in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung entsprechend einer mit dem Versicherer getroffenen Vereinbarung selbst trägt, kein Versicherungsentgelt sind und damit nicht der Versicherungsteuer unterliegen.
BFH II R 44/07 (Meldung vom 08.03.2010) |
|||||



