Keine pauschal besteuerte „Betriebsveranstaltung“ bei geschlossenem Teilnehmerkreis
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine zur pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils berechtigende Betriebsveranstaltung darstellt. BFH VI R 22/06 (Meldung vom 12.08.2010) |
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