BGH: Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist. BGH – VIII ZR 104/09 (Meldung vom 18.02.2010) |
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