Regenabflussrohr nicht von Wohngebäudeversicherung erfasst
Die Klage zweier Versicherungsnehmer auf Kostenerstattung für den Bruch eines Regenabflussrohres gegen ihren Versicherer wurde vom Landgericht Coburg abgewiesen. Der Bruch eines Regenabflussrohres ist nämlich nicht von der vorhandenen Wohngebäudeversicherung erfasst. Landgericht Coburg Aktenzeichen 23 O 786/09 (Meldung vom 21.07.2010) |
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