Baumwurzel dürfen nicht auf Nachbargrundstück dringen
Der Nachbar hat einen Anspruch darauf, dass vom Nachbargrundstück keine Baumwurzeln in seinen Rasen dringen, sofern dieser dadurch in großem Maße durchwuchert wird. Dies stellt das Amtsgericht München in einer aktuellen Entscheidung klar. An der Grenze zweier Grundstücke standen auf der einen Seite vier Bäume, deren Wurzeln auf das andere Grundstück eindrangen und den Rasen durchwucherten. Alle vier Bäume waren auch nicht mehr im besten Zustand, allerdings hatte die Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks dies bisher hingenommen und eine Beseitigung nicht verlangt. Nunmehr wurde es ihr aber zuviel. AG München AZ 121 C 15076/09 (Meldung vom 12.08.2010) |
|||||



