Privatinsolvenz England

03.06.2013, Autor: Herr Joachim Krüger / Lesedauer ca. 1 Min. (687 mal gelesen)
Die Durchführung einer privaten Insolvenz in England

Trotz einer inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen verkürzten Verfahrensdauer einer Privatinsolvenz in Deutschland, beträgt  die Dauer bis zur Schuldenbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen immer noch 3 Jahre und länger.
Dank der durch EU Vorschriften gesetzlichen Anerkennung einer Schuldenbefreiung nach englischem Recht, ist eine solche auch in kürzerer Frist möglich, nach 12 bis 18 Monaten.

Grundvoraussetzung: Der Lebensmittelpunkt befindet sich während des Verfahrens in England.
Lebensmittelpunkt heißt: Sie müssen wirklich in GB leben, wohnen etc. Dies wird vor Ort streng überprüft.
Die Durchführung der Insolvenz in GB läuft nach einem formalisierten Verfahren ab.
Die notwendigen Schritte werden durch uns und kompetente Partner begleitet, so dass Sie als Schuldner dann in GB den Antrag selbst stellen können und müssen.

Weitere wichtige Voraussetzung:

Es darf noch kein Insolvenzverfahren in Deutschland beantragt, bzw. eröffnet sein.

Folgende Schulden umfasst ein solches Verfahren nicht:
- Unterhaltszahlungen
- Schulden aus Strafurteilen
- Schulden einer Kapitalgesellschaft

Wir beraten Sie gerne ausführlich. In dieser Beratung lernen Sie das Verfahren kennen, und erfahren mehr über die weiteren Schritte, und natürlich auch über die Kosten. Diese betragen abhängig davon, ob es nur eine Erstberatung oder die vollständige Durchführung des Verfahrens ist, mindestens € 250,00 ( Erstberatung). Dieser Betrag ist unmittelbar vor der ersten persönlichen Kontaktaufnahme zu zahlen.

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