Abmahnung der Otto Kuntz GmbH durch Haremza Rechtsanwälte bekommen ?

28.06.2016, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (426 mal gelesen)
Bei Erhalt einer Abmahnung der Otto Kuntz GmbH durch Haremza Rechtsanwälte wegen Verstößen gegen die „sog. Impressumspflicht im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 6 TMG“ sollten Abgemahnte umgehend einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz aufsuchen.

Mir wurden mehrere Abmahnungen der Otto Kuntz GmbH durch Haremza Rechtsanwälte wegen Verstößen gegen die „sog. Impressumspflicht im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 6 TMG“ zur Bearbeitung vorgelegt.

Abgemahnte sollten die Vorwürfe in jedem Fall konkret anwaltlich prüfen lassen und keinesfalls ungeprüft die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben.

Wie Abgemahnte konkret am besten reagieren habe ich hier

https://www.ipjaeschke.de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/230-abmahnung-der-otto-kuntz-gmbh-durch-haremza-rechtsanwaelte-erhalten.html

zusammengefasst.


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