Abmahnung durch Faustmann & Mielke für ARI Media: "Markus Becker - Wenn im Dorf die Bratkartoffeln blühn"

23.03.2013, Autor: Herr Kai Jüdemann / Lesedauer ca. 3 Min. (1633 mal gelesen)
Behauptete Urheberrechtsverletzungen - Wie sollten Empfänger eines solchen Abmahnschreibens reagieren?

Die Trittauer Kanzlei Faustmann & Mielke Rechtsanwälte nimmt im Auftrag von ARI Media Promotion, Inh. Arthur Riegel Anschlussinhaber auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Den Betroffenen wird vorgeworfen, angeblich ein urheberrechtlich geschütztes Werk über Online-Tauschbörsen (p2p) zur Verfügung gestellt und damit Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Gegenstand der Abmahnungen ist der aktuelle Musikhit

„Wenn im Dorf die Bratkartoffeln blühn“ des deutschen Schlagersängers Markus Becker.

Den Empfängern einer solchen Abmahnung wird vorgeworfen, dass der Song über ihren Internetanschluss gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch der Auftraggeber in seinen Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihm unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Von den betroffenen Anschlussinhabern wird somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens verlangt. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 550,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die ARI Media Promotion durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich der besagte Musiktitel zum Teil auf verschiedenen Samplern und Chartcontainern befindet. Dies sind Zusammenstellungen von diversen Musiktiteln unterschiedlicher Rechteinhaber. Dabei kommt es häufig vor, dass nicht nur ein, sondern gleich mehrere Titel einer solchen Kompilation als jeweils einzelne Werke durch verschiedene Kanzleien für die entsprechenden Urheber abgemahnt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch Kanzleien abmahnen lassen kann.

Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Wie sollten Betroffene sich in solch einem Fall verhalten?

Nehmen Sie die Fristen ernst und reagieren Sie zeitnah.

Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Die Erklärung sollte auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung der Sachlage dagegen nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass sich anhand von Protokollen gerade im Falle von Containern (German Top 100) oftmals nicht nachweisen lässt, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.

Weiterhin schulden Sie keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt.

Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

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Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
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