Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte, „The Fame Monster“ von Lady Gaga und „Good News“ von Lena; Universal Music GmbH

21.06.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (2658 mal gelesen)
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg in großem Umfang wegen „Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen“ ab. Konkret werden (angebliche) Urheberrechtsverletzungen an den Alben „The Fame Monster“ von Lady Gaga und „Good News“ von Lena für die Universal Music GmbH verfolgt.

In Deutschland ist die Doppel-CD „The Fame Monster“ bereits am 20.11.2009 erschienen.
Hier ist im konkreten Einzelfall zu klären, ob dies der Geltendmachung von Ansprüchen entgegensteht.

Es wird Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert, wobei für die Rücksendung der vorformulierten Unterlassungserklärung eine kurze Frist von 1 Woche gesetzt wird.

Rasch Rechtsanwälte bieten an, „die Angelegenheit“ gegen Zahlung einer Summe in Höhe von € 1.800,00 „gütlich zu beenden“, wenn beide Alben streitgegenständlich sind.

Was ist zu tun ?

Wichtig ist die gesetzte Frist zur Abgabe einer modifizierten – nicht der von der Gegenseite vorformulierten – Unterlassungserklärung einzuhalten. Anderenfalls droht eine einstweilige Verfügung, die ggf. ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie innerhalb der gesetzten Fristen einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz prüfen lassen ob und welche Ansprüche gegen Sie bestehen.

Fachanwälte sind nur solche Rechtsanwälte, die diesen Titel aufgrund ihrer Qualifikation von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen haben, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Fachanwalt. <<<

"Gewerbliche Schutzrechte" sind alle Rechte des "geistigen Eigentums" wie Marken, Designs, Patente, Urheberrechte, etc.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. Lars Jaeschke

IP.JAESCHKE Marken- und Medienrecht

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