Abmahnung durch Waldorf-Frommer: Ein ganzes halbes Jahr

26.10.2016, Autor: Herr Kai Jüdemann / Lesedauer ca. 2 Min. (149 mal gelesen)
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem US-amerikanischen Liebesfilm "Ein ganzes halbes Jahr" - Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt! Nützliche Tipps!

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer aktuell wieder im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films "Ein ganzes halbes Jahr" ab.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915 Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "Ein ganzes halbes Jahr"-Abmahnung geworden sind? Ein paar Tipps!

- Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

- Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

- Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

- Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

- In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

- Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

- Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Falls Sie noch offene Fragen haben oder sich unsicher sind, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollen, vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung bei uns. Rufen Sie uns unter 030 88 70 23 80 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kanzlei@ra-juedemann.de.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter .

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Schlüterstraße 37
10629 Berlin