Abmahnung Filesharing, “Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1"

25.04.2015, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 2 Min. (763 mal gelesen)
Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film " “Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1?" i.A.d. Studiocanal GmbH ab.

Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eine pauschalen Vergleichsbetrags. Es werden wegen 600 Euro für Schadensersatz und 215 Euro für Rechtsanwaltskosten, insgesamt damit 815 Euro im Rahmen des Vergleichsbetrags verlangt.


Was ist zu tun?

Behalten Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie ruhig. Suchen Sie in der Frist, die in dem Abmahnschreiben gesetzt ist, anwaltlichen Rat.

Sie können auf kompetentes Wissen spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht  vertrauen. Die Rechtsprechung hat sich inzwischen erfreulicher Weise zu Gunsten Abgemahnter entwickelt. So gibt es zahlreiche neue Entscheidungen, die im Einzelfall zur Zurückweisung von Abmahnforderungen und zur Reduzierung der Zahlungsforderung vorgetragen werden können.

Zunächst gilt es in der Beratung zu klären, ob die Abmahnungsforderungen im Einzelfall berechtigt sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat.  Dazu finden Sie hier auf dem Medienrechtsportal www.medienrechtfachanwalt.de
der Anwaltskanzlei Wienen   weitere Informationen:



Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden.  Urteile im Filesharing-Recht finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

- spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
- jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
- faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.


Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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