Abmahnung RA Daniel Sebastian: „Stereoact - Die immer lacht"

11.10.2016, Autor: Herr Kai Jüdemann / Lesedauer ca. 2 Min. (273 mal gelesen)
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Song "Die immer lacht” von Stereoact feat. Kerstin Ott - Wie können Sie reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

Berichten zufolge mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian aktuell für die DigiRights Administration GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Song „Die immer lacht” ab.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise mehreren hundert Euro sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der „Die immer lacht” -Abmahnung geworden sind? Ein paar Tipps!

§ Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

§ Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

§ Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

§ Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

§ In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

§ Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

§ Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben und sich unsicher sind, wie Sie darauf reagieren sollen, vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung bei uns. Rufen Sie uns unter 030 88 70 23 80 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kanzlei@ra-juedemann.de.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter .

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Schlüterstr. 37
10629 Berlin