Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte iAd Constantin Film Verleih GmbH, Movie 43 (Film)

06.05.2013, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 1 Min. (1242 mal gelesen)
Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH. Gegenstand eine Abmahnung, die der Anwaltskanzlei Wienen vorliegt, ist die angebliche Verletzung von Rechten an Movie 43 (Film).

Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 956 Euro.

Was ist zu tun?

Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Grundsätzlich wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen:



Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin
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