Abmahnungen Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Filesharing Film

30.08.2015, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 2 Min. (687 mal gelesen)
Am 29. und 30.08.2015 kehren viele aus dem Urlaub an ihrem letzten Ferienwochenende zurück: Und finden in ihren Briefkästen Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte.

Waldorf Frommer mahnt in den letzten Wochen weiterhin bundesweit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber ab. Illegales Filesharing in Internet-Tauschbörsen lautet der Vorwurf in den Abmahnungen, die zum Beispiel im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, oder  im Auftrag der Studiocanal GmbH, oder im Auftrag der Universal Film GmbH versandt werden.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags.

Was ist zu tun?

Behalten Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie ruhig. Suchen Sie in der Frist, die in dem Abmahnschreiben gesetzt ist, anwaltlichen Rat. Ist die Frist wegen Ihres Urlaubs abgelaufen, wird als erstes wird für Sie im Rahmen eines Mandats Fristverlängerung beantragt. Dann kann in Ruhe die Sach- und Rechtslage für Sie bearbeitet werden.

Die Abmahnung zu ignorieren, kann zu weiteren Kosten  - etwa durch ein Gerichtsverfahren  - führen. Auf der anderen Seite ist auch von dem Unterzeichnen der in der Abmahnung enthaltenen Unterlassungserklärung abzuraten - damit ist u.a. ein Schuldanerkenntnis verbunden.

Wie geht es weiter?

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnforderungen im Einzelfall begründet sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat - und ob Abmahnforderungen zurückgewiesen oder reduziert werden können.

Die Rechtsprechung hat sich inzwischen erfreulicher Weise in vielfältiger Hinsicht zu Gunsten Abgemahnter entwickelt. So gibt es zahlreiche neue Entscheidungen, die im Einzelfall zur Zurückweisung von Abmahnforderungen oder zur Reduzierung der Zahlungsforderung vorgetragen werden können.

Weitere Informationen finden Sie dazu hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen,



Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen weitere Informationen:



Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

- spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
- jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
- faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit

Übrigens: Einkommensschwache Bürger können Beratungshilfe am Amtsgericht beantragen und zahlen dann lediglich 15 Euro für die anwaltliche Vertretung, die im Einzelfall erlassen werden können. Mehr dazu erfahren Sie hier zum Beispiel, wenn Sie Beratungshilfe in einem Amtsgericht in  Berlin beantragen:



Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch hier online bei der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen:



Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin
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